Hausordnung der Grundschule Großweitzschen inklusive der Ganztagsangebote in Schule und Hort

 

Was überall gelten soll, gilt auch auf dem Schulweg und in der Schule:

 

Jeder Schüler hat Rechte und Pflichten, beides wird durch die Einhaltung der Hausordnung verwirklicht.

 

 

1.     Weisungen

 

Alle Lehrkräfte sowie das nicht lehrende Personal sind verpflichtet, bei Verstößen gegen die Hausordnung einzuschreiten. Schüler haben die erhaltenen Weisungen zu befolgen.

  

 

 2.     Unterricht

 

Alle Schüler verhalten sich Erwachsenen und Mitschülern gegenüber höflich und zuvorkommend.

 

2.1.  06.55Uhr beginnt der Einlass der Schüler zur 1. Unterrichtsstunde.
                                                                                                                          

 

2.2.   Die Garderobe befindet sich im Zimmer 16

 

            

2.3. Wertgegenstände und nicht zum Unterricht gehörende Dinge sowie Gegenstände, die die Sicherheit der Kinder gefährden, bleiben  zu Hause. Sie werden vom Lehrer eingenommen und nach Information der Eltern bzw. spätestens am Schuljahresende  zurückgegeben.

 

Durch den Schulträger erfolgt keine Haftung.

 

2.4. Handys, die zur notwendigen Kontaktaufnahme mit den Eltern mitgebracht werden sind vollständig auszuschalten. Wird dies missachtet, wird nach einmaliger Ermahnung das Handy eingezogen und kann dann von einem Erziehungsberechtigten bei der Schulleitung abgeholt werden.

 

2.5. Der Unterricht beginnt 07.15 Uhr.

 

2.6. Während des Unterrichts und in den Pausen sowie während der Ganztagsangebote ist das Verlassen des Schulgeländes nicht gestattet. (Ausnahmen sind schriftlich von  den Eltern zu beantragen.)

 

 

 

3.     Pausenordnung

 

3.1.     Die Frühstücks- und Hofpause ist nach der 2. Stunde. Die Schüler frühstücken im Klassenzimmer und halten sich anschließend bei günstigem Wetter auf dem Schulhof oder nach Absprache im "Grünen Klassenzimmer" auf.

 

3.2.     In der Mittagspause nach der 4. Stunde können alle Kinder nach gesondertem Plan am Essen teilnehmen.

 

3.3.  Während des Aufenthaltes im Schulgelände werden entsprechende Umgangsregeln beachtet. Um Unfälle zu vermeiden,  wird an den Anlagen, Bäumen und Sträuchern nicht herumgeturnt.

 

3.4.     Nach der Hof- bzw. Mittagspause haben sich alle Kinder sofort an ihren Platz zu begeben und auf den Unterricht vorzubereiten.

 

3.5.    Während der kleinen Pausen dürfen die Schüler nicht ohne Erlaubnis einer Lehrkraft das Schulhaus verlassen.

 

3.6.  Das Rennen und Fangen im Klassenraum und auf den Fluren ist zu gefährlich und deshalb untersagt.

 

3.7.    Alle Abfälle werden sorgfältig getrennt und in den dafür vorgesehenen Behältnissen entsorgt.

 

3.8. Toiletten sind keine Aufenthaltsräume! Beim Benutzen der Toiletten achtet jeder Schüler auf Sauberkeit.

 

3.9. Das Benutzen des Fahrstuhles ist nur den befugten Personen gestattet.

 

 

 

4.     Verhalten auf dem Sportplatz, in der Turnhalle und den Fachräumen

 

4.1.       Die Turnhalle, der Sportplatz sowie die Fachunterrichtsräume Werken und Informatik werden nur unter Aufsicht eines Lehrers betreten.

 

4.2.       Die Turnhalle darf nicht mit Straßenschuhen betreten werden.
Wertgegenstände sind vor dem Unterricht beim Sportlehrer abzugeben.

 

5.     Schülerbeförderung

 

5.1.       Nach Unterrichtsschluss bzw. nach den Ganztagsangeboten benutzen alle Fahrschüler den nächsten Bus nach Hause oder besuchen den Hort

 

5.2.       Schüler der 4. Klasse, die den Fahrradpass haben, können mit dem Rad zur Schule kommen, stellen es in dem dafür vorgesehenen Bereich ab und bringen eine Genehmigung der Eltern mit, die dem Klassenleiter vorzulegen ist.

 

6.     Beschädigungen

 

6.1.  Beschädigte Lehrbücher werden auf Beschluss der Schulkonferenz (Schuljahr 2018/19) mit dem dafür vorgesehenen Kostensatz finanziell von den Eltern getragen.  ( 1. Jahr: 100%,     2. Jahr: 75%,     3. Jahr: 50%) Bei mutwilliger bzw. fahrlässiger Zerstörung von Einrichtungsgegenständen und Unterrichtsmitteln muss Ersatz geleistet werden.

 

6.2.  Beschädigungen sind sofort einer Lehrkraft zu melden.

 

7.     Unterrichtsschluss

 

7.1. Nach Unterrichtsschluss sorgt jeder Schüler dafür, dass er seinen Arbeitsplatz sauber verlässt.                                                                          

 

8.     Schülerunfälle

 

8.1. Unfälle im Schulbereich oder auf dem Schulweg müssen umgehend beim Klassenleiter oder Schulleiter gemeldet werden.

 

 

 

9.     Unterrichtsversäumnisse

 

9.1.       In begründeten Fällen kann der Klassenleiter Unterrichtsbefreiungen bis zur Dauer von 2 Tagen vorab genehmigen.

 

9.2.       Schüler, die aus Krankheitsgründen dem Unterricht fernbleiben, sind am selben Tag bis 08.00 Uhr von den Erziehungsberechtigten beim Klassenleiter oder im Sekretariat der Schule schriftlich oder mündlich bzw. telefonisch (Anrufbeantworter) zu entschuldigen.

 

Diese Hausordnung wurde am 18.09.2019 einstimmig von der Schulkonferenz beschlossen und tritt am Tage der Verteilung in Kraft.

 

 

 

gez. D. Hörnig

 

Schulleiterin