Änderungsmeldungen /Abmeldungen sind von den Eltern, welche einen Antrag beim ZVMS gestellt haben, weiter zwingend schriftlich bis spätestens vier Wochen vor Eintritt der Änderung mitzuteilen. Bei Nutzung des fSV ist die sofortige Rückgabe des Berechtigungsausweises an den ZVMS umgehend erforderlich.