Großweitzschen, 23.04.2022
Liebe Eltern,
mit dem Auslaufen der Schul- und Kitaverordnung gelten jetzt folgende Regelungen:
- Testung auf freiwilliger Basis in der Schule, für Schülerinnen und Schüler nur bei begründeten Anlässen
(Verdachtsfall, mögliche Erkrankung) --> Einverständniserklärung mitgeben (siehe unten)
- das Tragen einer Mund - Nasenbedeckung erfolgt nur noch auf freiwilliger Basis
- für schulfremde Personen besteht keine Testpflicht mehr
Beachten Sie dazu unseren neuen Hygieneplan, das Infoblatt zur Absonderung in Sachsen sowie die Einverständniserklärung zur Testung.
Mit freundlichen Grüßen
Diana Hörnig
Großweitzschen, 11.02.2021